THG-Prämie für Firmenflotten: Transporter, Busse und Lkw

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THG-Prämie für Firmenflotten: Transporter, Busse und Lkw

Elektrische Transporter, Lkw und Busse sind im Gewerbe längst Alltag. Für sie gilt bei der THG-Quote dasselbe Prinzip wie für Pkw, nur mit deutlich größeren Strommengen. Ab dem Quotenjahr 2027 kommt für Busse und schwere Lkw ein höherer Anrechnungsfaktor dazu. Hier erfährst du, was für Firmenflotten gilt und wie du deinen Fuhrpark mit wenig Aufwand anmeldest.

Welche Fahrzeuge zählen

Teilnehmen können alle reinen Batterieelektrofahrzeuge, die zulassungspflichtig und in Deutschland zugelassen sind. Ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder eine juristische Person zugelassen ist, spielt keine Rolle. Auch Behörden dürfen ihre E-Fahrzeuge über einen Dienstleister vermarkten. Beides bestätigt das Umweltbundesamt (UBA) in seinen FAQ zur 38. BImSchV.

Ausgeschlossen sind Hybride, auch Plug-in-Hybride, Verbrenner, Gas- und Wasserstofffahrzeuge sowie zulassungsfreie Fahrzeuge. Für zulassungsfreie Fahrzeuge gibt es derzeit keinen eigenen Schätzwert, deshalb ist eine Teilnahme laut UBA ausgeschlossen.

Wir nehmen folgende Fahrzeugklassen an (Definitionen nach Anlage XXIX der StVZO):

  • M1: Pkw mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • N1: Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, etwa E-Transporter
  • N2: Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5 bis 12 Tonnen
  • N3: Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 12 Tonnen
  • M3: Busse mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und über 5 Tonnen

Schätzwerte je Fahrzeugklasse

Wie bei Pkw wird nicht der tatsächlich geladene Strom angerechnet, sondern ein pauschaler Schätzwert pro Fahrzeug und Jahr. Die Werte hat das Bundesumweltministerium im Bundesanzeiger bekannt gemacht:

  • M1 (Pkw) und Fahrzeuge ohne eigenen Wert: 2.000 kWh
  • N1: 3.000 kWh
  • N2: 20.600 kWh
  • N3: 33.400 kWh
  • M3: 72.000 kWh

Ein E-Bus wird damit mit dem 36-Fachen der Strommenge eines Pkw angesetzt, ein N3-Lkw mit fast dem 17-Fachen. Die Werte werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Faktor 4 ab 2027 für Busse und schwere Lkw

Strom aus Elektrofahrzeugen wird bei der Berechnung der THG-Quote grundsätzlich mit dem Faktor 3 multipliziert (§ 5 Abs. 3 der 38. BImSchV). Für reine Batterieelektrofahrzeuge der Klassen M3 und N3 gilt seit der Gesetzesänderung von 2026 ein höherer Faktor: 4 ab dem Kalenderjahr 2027 (§ 7 Abs. 6 der 38. BImSchV). Danach sinkt er schrittweise, auf 3,5 ab 2035 und bis auf 1 ab 2040.

Rechnerisch fließt ein N3-Lkw ab 2027 damit mit 33.400 kWh mal 4 in die Quotenberechnung ein, ein Pkw mit 2.000 kWh mal 3. Das ist gut das 22-Fache. Was das in Euro bedeutet, hängt vom Marktpreis der Quote ab. Unsere aktuellen, unverbindlichen Richtwerte je Fahrzeug:

  • N1: ca. 420 €
  • N2: ca. 2.750 €
  • N3: ca. 4.500 €
  • M3: ca. 9.000 €
  • M1: ca. 350 €

Welche Unterlagen du brauchst

Für die Mitteilung an das UBA ist eine Excel-Vorlage des Amts vorgeschrieben (Bekanntmachung im Bundesanzeiger). Darin stehen für jedes Fahrzeug unter anderem der Name des Halters, das Datum der Zulassung, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit Prüfziffer und die Fahrzeugklasse. Diese Angaben brauchen wir deshalb auch von dir:

  • eine Halterliste mit Halter, Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Fahrzeugklasse je Fahrzeug
  • eine Kopie der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I für jedes Fahrzeug
  • Firmendaten, einen Ansprechpartner und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer
  • die Bankverbindung für die Auszahlung

So läuft es für Flotten bei uns

  1. Vorlage herunterladen: Im Flottenformular findest du eine Excel-Vorlage für die Halterliste. Trag dort alle Fahrzeuge ein, die du anmelden möchtest.
  2. Unterlagen hochladen: Lade die Liste zusammen mit Scans oder Fotos der Vorderseite jeder Zulassungsbescheinigung Teil I hoch, als Bild oder PDF, am besten eine Datei pro Fahrzeug. Das UBA erwartet je Fahrzeug eine eigene PDF-Datei, deren Name mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer beginnt (UBA-Hinweise zur Antragstellung). Wenn du die Dateien gleich so benennst, geht es schneller.
  3. Prüfung von Hand: Wir prüfen jedes Fahrzeug einzeln, also Antrieb, Klasse, Halter und Lesbarkeit.
  4. Mandatsbestätigung: Für die angenommenen Fahrzeuge bekommst du eine Mandatsbestätigung per Mail. Damit ist der Vertrag geschlossen.
  5. Prämien-Mitteilung: Vor jeder Einreichung teilen wir dir die Prämie je Fahrzeugklasse mit. Du hast 14 Tage Zeit zu widersprechen.
  6. Einreichung und Gutschrift: Über unseren Partner geht die Quote an das UBA. Nach der Bescheinigung und dem Zahlungseingang bei uns überweisen wir die Prämie und rechnen per Gutschrift ab, bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Das Mandat gilt jedes Jahr automatisch weiter. Weil das UBA spätestens nach einem Jahr eine Kopie des aktuellen Fahrzeugscheins verlangt (§ 7 Abs. 2 der 38. BImSchV), bitten wir dich zu Beginn jedes Quotenjahres per Mail, uns die aktuelle Halterliste und die Fahrzeugscheine über das Flottenformular zu schicken. Neue Fahrzeuge kannst du dabei gleich mit aufnehmen.

Wichtig für Fuhrparkverantwortliche

Ein Dienstleister pro Jahr

Je Halter kann in jedem Jahr nur ein einziger Dritter bestimmt werden, der die Strommengen beim UBA mitteilt. Werden mehrere bestimmt, bekommt die Bescheinigung nur, wer zuerst mitteilt (§ 5 Abs. 2 der 38. BImSchV). Hast du einzelne Fahrzeuge für das laufende Jahr schon über einen anderen Anbieter angemeldet, sprich uns bitte vorher an.

Fristen

Strommengen für reine Batterieelektrofahrzeuge müssen dem UBA bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Jahres mitgeteilt werden (§ 8 Abs. 1 der 38. BImSchV). Weil wir große Flotten von Hand prüfen und Fahrzeuge bündeln, melde dich am besten frühzeitig. Mehrere Einreichungen pro Jahr sind nur zulässig, wenn die jeweils vorige mindestens 500 Megawattstunden umfasst hat (§ 8 Abs. 1 der 38. BImSchV). Anträge, die bis 31. Oktober 2026 vollständig vorliegen, reichen wir für das Quotenjahr 2026 ein.

Fahrzeugwechsel im Jahr

Verkaufst du ein Fahrzeug, für das die Quote im laufenden Jahr schon mitgeteilt wurde, musst du den Käufer darüber informieren (§ 7 Abs. 5 der 38. BImSchV). Neue Fahrzeuge kannst du jederzeit nachmelden.

Leasing

Entscheidend ist, wer im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist. Ist das Leasingfahrzeug auf dein Unternehmen zugelassen, kannst du es anmelden. Prüfe trotzdem den Leasingvertrag, manche Verträge regeln die THG-Quote ausdrücklich.

Steuern

Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, ist die Prämie eine Betriebseinnahme. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen kommt die Umsatzsteuer hinzu. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Steuer auf die THG-Prämie.

Du möchtest deinen Fuhrpark anmelden? Zum Flottenformular. Für einzelne Fahrzeuge geht es auch über den normalen Antrag.

THG-Prämie für dein E-Auto beantragen

Foto vom Fahrzeugschein hochladen, Daten eingeben, fertig. Vor der Einreichung nennen wir dir die Prämie für das Quotenjahr, du kannst 14 Tage lang widersprechen. Für dich fallen keine Kosten an.