Für die THG-Prämie brauchst du eigentlich nur ein Dokument: deinen Fahrzeugschein. Trotzdem hakt es genau hier am häufigsten. Ein spiegelndes Foto, eine abgeschnittene Ecke oder der falsche Teil der Papiere, und schon verzögert sich alles. Mit dieser Anleitung klappt dein Antrag beim ersten Mal.
Welches Dokument du brauchst
Gemeint ist die Zulassungsbescheinigung Teil I, im Alltag Fahrzeugschein genannt. Das ist das gefaltete Papier, das du beim Fahren dabeihaben musst. Nicht gemeint ist die Zulassungsbescheinigung Teil II, der frühere Fahrzeugbrief. Den brauchst du für die THG-Prämie nicht.
Das Umweltbundesamt (UBA) verlangt als Nachweis eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 7 Abs. 2 der 38. BImSchV). Dabei reicht die Vorderseite: „Die Vorderseite ist ausreichend“, schreibt das UBA in seinen FAQ zur 38. BImSchV. Die Rückseite musst du also nicht fotografieren.
Diese Angaben müssen lesbar sein
Laut UBA müssen auf der Kopie der Halter, das Datum der Erstzulassung, das Datum der aktuellen Zulassung, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit Prüfziffer und die Fahrzeugklasse erkennbar sein. Nur wenn die Kopie lesbar und vollständig ist, kann die Strommenge bescheinigt werden. Auf dem Fahrzeugschein findest du diese Angaben in folgenden Feldern (Muster nach Anlage 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung):
- C.1.1 bis C.1.3: Name, Vorname und Anschrift des Halters
- B: Datum der Erstzulassung
- I: Datum der aktuellen Zulassung
- E: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), 17 Zeichen
- 3: Prüfziffer zur FIN
- J: Fahrzeugklasse, zum Beispiel M1 für Pkw
- P.3 und 10: Kraftstoffart oder Energiequelle im Klartext und als Code
Das Feld P.3 und der Code im Feld 10 zeigen, ob dein Fahrzeug ein reines Elektroauto ist. In der Antragsvorlage des UBA heißt es dazu: Es muss sich um ein reines Batterieelektrofahrzeug handeln, also um den Code 0004 im Feld 10. Bei reinen E-Autos steht im Feld P.3 „Elektro“. Hybride und Plug-in-Hybride haben andere Codes und sind nicht berechtigt. Verlass dich nicht auf ein E-Kennzeichen: Das bekommen auch Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge, es ist deshalb kein Nachweis für ein reines Elektroauto.
Warum die Fahrzeugklasse so wichtig ist
Die Fahrzeugklasse im Feld J entscheidet, welcher Schätzwert für dein Fahrzeug angerechnet wird. Für Pkw (M1) sind es 2.000 kWh pro Jahr, für leichte Nutzfahrzeuge (N1) 3.000 kWh und für Busse (M3) 72.000 kWh (Bekanntmachung im Bundesanzeiger). Ist dein E-Transporter zum Beispiel als N1 zugelassen, gilt der Wert für N1. Umso wichtiger ist, dass das Feld J auf dem Foto gut lesbar ist.
Fahrzeugschein verloren oder beschädigt?
Ohne Zulassungsbescheinigung Teil I geht es nicht. Ist dein Fahrzeugschein verloren gegangen oder so beschädigt, dass wichtige Felder nicht mehr lesbar sind, wende dich an deine Zulassungsbehörde. Stell den Antrag erst, wenn du das neue Dokument hast, und fotografiere dann dieses.
Schritt für Schritt zum guten Foto
- Aus der Hülle nehmen: Nimm den Fahrzeugschein aus der Schutzhülle. Die Folie spiegelt fast immer und macht Felder unleserlich.
- Glatt hinlegen: Falte ihn auf und lege ihn flach auf einen hellen, ruhigen Untergrund, zum Beispiel ein weißes Blatt Papier. Das UBA bittet ausdrücklich um neutrale Hintergründe ohne Muster (UBA-Hinweise zur Antragstellung).
- Für gutes Licht sorgen: Am besten fotografierst du bei Tageslicht und ohne Blitz. Achte darauf, dass weder dein Handy noch deine Hand einen Schatten werfen.
- Gerade halten: Halte das Smartphone parallel zum Dokument, direkt darüber. Schräge Fotos verzerren die Schrift.
- Alles aufs Bild: Alle vier Ecken müssen zu sehen sein. Lieber etwas Rand lassen als eine Kante abschneiden.
- Scharf stellen: Tippe auf dem Bildschirm auf die Schrift, damit die Kamera darauf scharf stellt. Halte kurz still, bevor du auslöst.
- Kontrollieren: Zoome in das Foto hinein. Kannst du die FIN Zeichen für Zeichen lesen? Dann passt es.
Unser Antragsformular hilft dir dabei. Es erkennt die Kanten des Dokuments automatisch, du kannst die Ecken verschieben und das Bild drehen, und es prüft die Schärfe, bevor du weitermachst. Das UBA bittet außerdem darum, die Bilder richtig herum einzureichen, also nicht auf dem Kopf oder seitlich gedreht. Auch das erledigt das Formular für dich, wenn du das Bild drehst.
Die häufigsten Fehler
- Spiegelungen: Licht auf der Schutzhülle oder auf glänzendem Papier überdeckt einzelne Felder.
- Abgeschnittene Ränder: Fehlt eine Ecke, fehlen oft genau die Angaben, die das UBA braucht.
- Finger im Bild: Ein Daumen über dem Feld E macht die FIN unleserlich.
- Geschwärzte Felder: Bitte schwärze keine Angaben. Das UBA braucht Halter, Daten, FIN und Fahrzeugklasse vollständig.
- Alter Fahrzeugschein: Nach einem Umzug, einem neuen Kennzeichen oder einem Halterwechsel bekommst du eine neue Zulassungsbescheinigung. Das UBA bescheinigt nur, wenn ein Nachweis zur aktuellsten Zulassung vorliegt. Ist ihm eine neuere Zulassung bekannt, lehnt es ab (UBA-FAQ).
- Falsches Dokument: Der Teil II, der frühere Fahrzeugbrief, wird nicht anerkannt.
- Foto vom Bildschirm oder von einer Kopie: Solche Aufnahmen sind oft unscharf oder verzerrt. Fotografiere am besten das Original.
Was mit deinem Foto passiert
Wir speichern das Foto verschlüsselt in einem geschützten Bereich. Erst wenn du deine E-Mail-Adresse bestätigt hast, lesen wir die Angaben automatisch aus. Dafür nutzen wir den KI-Dienst Claude von Anthropic. Für die Einreichung bekommen unser Quotenkäufer und das UBA eine Kopie der Vorderseite. Kopien, die für eine Einreichung verwendet wurden, müssen wir als sogenannter Dritter drei Jahre aufbewahren (§ 7 Abs. 2 der 38. BImSchV). Alle übrigen Fotos löschen wir 90 Tage nach dem Ende deines Mandats. Alle Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Was passiert, wenn das Foto nicht reicht?
Kann unser System den Fahrzeugschein nicht sicher lesen, prüft eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter den Antrag von Hand. Reicht das Foto nicht aus, melden wir uns bei dir. Das ist besser als eine Ablehnung durch das UBA: Fehlt die Zulassungsbescheinigung, ist sie unleserlich oder ungültig und wird das nicht behoben, lehnt das UBA die Bescheinigung ab.
Und in den Folgejahren?
Mit einem Dauermandat fragen wir dich zu Beginn jedes Quotenjahres, ob du noch Halter bist. Das UBA verlangt spätestens nach einem Jahr eine Kopie des aktuellen Fahrzeugscheins (§ 7 Abs. 2 der 38. BImSchV). Wäre dein letztes Foto bei uns bei der Einreichung älter als zwölf Monate (das ist meist der Fall) oder hast du einen neuen Fahrzeugschein bekommen, etwa nach einem Umzug oder mit neuem Kennzeichen, lädst du bei der Bestätigung ein aktuelles Foto hoch. Dafür gelten dieselben Tipps wie oben.
Kurz zusammengefasst
- Zulassungsbescheinigung Teil I, nur die Vorderseite
- ohne Hülle, flach, auf hellem Untergrund, bei Tageslicht
- alle vier Ecken im Bild, FIN gut lesbar
- nichts schwärzen, immer den aktuellen Fahrzeugschein verwenden
Dein Fahrzeugschein liegt bereit? Dann stell jetzt deinen Antrag. Das Formular führt dich Schritt für Schritt durch das Foto.



