Du fährst ein reines Elektroauto? Dann kannst du jedes Jahr Geld für die Treibhausgase bekommen, die du gegenüber einem Verbrenner einsparst. Wir übernehmen den Papierkram, vom Antrag bis zur Auszahlung. Hier liest du, wie das abläuft, was du von uns erwarten kannst und was nicht.
Der Ablauf in fünf Schritten
1. Antrag stellen
Fotografiere die Vorderseite deines Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) direkt im Formular. Das Formular erkennt die Kanten, du kannst die Ecken verschieben und das Bild drehen, und es prüft, ob das Foto scharf genug ist. Dann gibst du deine Kontaktdaten und deine IBAN ein und bestätigst die Erklärungen.
2. E-Mail-Adresse bestätigen
Du bekommst eine Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach deinem Klick bearbeiten wir den Antrag. So stellen wir sicher, dass die E-Mail-Adresse wirklich dir gehört.
3. Prüfung und Mandat
Wir lesen deinen Fahrzeugschein automatisch aus und prüfen: Ist es ein reines E-Auto? Passt die Fahrzeugklasse? Bist du als Halter eingetragen? Ist alles in Ordnung, bestätigen wir dir das Mandat per Mail. Damit ist dein Vertrag geschlossen. Ist etwas unklar, schaut sich ein Mensch aus unserem Team den Antrag an.
4. Prämien-Mitteilung
Wir bündeln dein Fahrzeug mit vielen anderen. Das schreibt die Verordnung praktisch vor: Wer als Dienstleister für Halter einreicht, darf in einem Jahr nur dann erneut einreichen, wenn die vorige Einreichung mindestens 500 Megawattstunden umfasst hat (§ 8 Abs. 1 der 38. BImSchV). Das entspricht rund 250 Pkw. Bis zur Einreichung kann es deshalb etwas dauern; die gesetzliche Frist behalten wir dabei im Blick. Bevor wir einreichen, schicken wir dir per Mail die Prämie für das Quotenjahr. Du hast dann 14 Tage Zeit, ihr zu widersprechen.
5. Einreichung und Auszahlung
Über unseren Partner, einen Quotenkäufer, geht die Quote an das Umweltbundesamt (UBA). Sobald das UBA die Strommenge bescheinigt hat und das Geld vom Quotenkäufer bei uns eingegangen ist, überweisen wir deine Prämie, in der Regel innerhalb von 30 Tagen. Die Abrechnung (Gutschrift) bekommst du per Mail, und du findest sie im Kundenportal.
Dauermandat: einmal beantragen, jedes Jahr dabei
Dein Mandat gilt nicht nur für ein Jahr. Es läuft automatisch weiter, bis du es kündigst. Einen neuen Antrag brauchst du für die Folgejahre nicht.
Zu Beginn jedes neuen Quotenjahres fragen wir dich per Mail, ob du noch Halter des Fahrzeugs bist. Ohne diese Bestätigung reichen wir für das Jahr nicht ein, denn die Quote steht nur dem Halter zu, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.
Das Umweltbundesamt verlangt außerdem spätestens nach einem Jahr eine Kopie des aktuellen Fahrzeugscheins (§ 7 Abs. 2 der 38. BImSchV). Wäre dein letztes Foto bei uns bei der Einreichung älter als zwölf Monate (das ist meist der Fall) oder hat sich etwas geändert, zum Beispiel durch einen Umzug oder ein neues Kennzeichen, lädst du bei der Bestätigung ein aktuelles Foto hoch. Sonst genügt ein Klick.
Kündigen kannst du jederzeit und ohne Frist, über die Schaltfläche Verträge hier kündigen oder per E-Mail. Quoten, die wir bereits eingereicht oder zur Einreichung übergeben haben, wickeln wir noch ab und zahlen dir die Prämie dafür aus.
Prämien-Mitteilung und Widerspruch: Du hast das letzte Wort
Bei Vertragsschluss legen wir keine feste Prämie fest. Der Grund: Der Preis für THG-Quoten bildet sich am Markt und kann sich im Lauf eines Jahres deutlich ändern. Eine feste Zusage Monate im Voraus müssten wir mit einem Sicherheitsabschlag kalkulieren. Stattdessen sagen wir dir die Prämie, sobald sie feststeht.
Auf unserer Website zeigen wir einen aktuellen Richtwert, für Pkw derzeit ca. 350 €. Verbindlich ist die Prämie, die wir dir vor der Einreichung per Mail mitteilen. Sie ist die für dein Quotenjahr gültige Prämie und ändert sich bis zur Auszahlung nicht mehr.
- Du bist einverstanden: Du musst nichts tun. Nach Ablauf der 14 Tage reichen wir ein.
- Du bist nicht einverstanden: Ein Klick auf den Link in der Mail genügt. Wir reichen für dieses Jahr nicht ein, und du kannst frei über die Quote verfügen. Dein Mandat für die folgenden Jahre bleibt bestehen.
Keine Garantie, und warum wir das offen sagen
Wir übernehmen das Mandat und kümmern uns sorgfältig um alles. Ob am Ende Geld fließt, hängt aber nicht nur von uns ab: Das Umweltbundesamt muss die Strommenge für dein Fahrzeug bescheinigen, und das tut es pro Fahrzeug und Jahr nur einmal (§ 7 Abs. 4 der 38. BImSchV).
Ein Beispiel: Du kaufst im Juni ein gebrauchtes E-Auto. Der Vorbesitzer hat die THG-Quote für dieses Jahr schon im Frühjahr beantragt. Dann ist das Fahrzeug für dieses Jahr beim UBA verbraucht, und dein Antrag wird abgelehnt. Für dieses Jahr gibt es keine Prämie. Kosten entstehen dir dadurch nicht, und ab dem nächsten Quotenjahr läuft dein Mandat ganz normal weiter.
Weitere Gründe für eine Ablehnung durch das UBA sind unleserliche Unterlagen oder eine neuere Zulassung des Fahrzeugs, die dem UBA bekannt ist. Deshalb fragen wir jedes Jahr nach, ob sich an deinem Fahrzeugschein etwas geändert hat.
Wer teilnehmen kann
- Reine Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV), erkennbar am Code 0004 im Feld 10 des Fahrzeugscheins. Nicht teilnehmen können Hybride, auch Plug-in-Hybride, sowie Benziner, Diesel, Gas- und Wasserstofffahrzeuge. Ein E-Kennzeichen allein ist kein Nachweis.
- Pkw (M1), leichte und schwere Nutzfahrzeuge (N1, N2, N3) und Busse (M3).
- Fahrzeuge, die in Deutschland auf dich zugelassen sind. Entscheidend ist der Halter im Fahrzeugschein. Zulassungsfreie Fahrzeuge wie 45-km/h-Roller, Leichtkrafträder oder S-Pedelecs sind gesetzlich ausgeschlossen.
- Privatpersonen und Unternehmen. Für mehrere Fahrzeuge gibt es unser Flottenformular.
Was wir mit deinen Daten tun
Wir verwenden deine Daten für deinen Antrag und dein Mandat, und zwar so sparsam wie möglich.
- Fahrzeugschein: Wir speichern das Foto verschlüsselt. Nach deiner E-Mail-Bestätigung lesen wir es automatisch aus; dafür nutzen wir den KI-Dienst Claude von Anthropic in den USA, abgesichert durch EU-Standardvertragsklauseln.
- Weitergabe: Der Quotenkäufer und das Umweltbundesamt bekommen nur die Angaben, die für die Bescheinigung nötig sind: Halter, Fahrzeugdaten und eine Kopie der Vorderseite des Fahrzeugscheins.
- Bankdaten: Deine IBAN speichern wir verschlüsselt. In unseren Mails nennen wir nur die letzten vier Stellen.
- Löschung: Nicht bestätigte Anträge löschen wir nach 7 Tagen, abgelehnte nach 30 Tagen. Kopien des Fahrzeugscheins, die wir für eine Einreichung verwendet haben, müssen wir drei Jahre aufbewahren; alle übrigen Fotos löschen wir 90 Tage nach Ende des Mandats.
- Statistik: Wir nutzen Matomo auf unserem eigenen Server, ohne Cookies und ohne Werbe-Tracking.
Alle Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Was es dich kostet
Nichts. Für dich fallen keine Kosten an, auch dann nicht, wenn das UBA einen Antrag ablehnt. Auch die Gebühren, die das UBA seit dem 17. April 2026 für seine Entscheidungen erhebt, tragen wir. Unsere Vergütung ist in der Prämie bereits berücksichtigt: Du bekommst den Betrag, den wir dir vor der Einreichung mitteilen.
Bereit? Jetzt Prämie beantragen. Für Fuhrparks geht es hier entlang: THG-Prämie für Flotten.