Gebrauchte Elektroautos wechseln immer öfter den Besitzer. Dabei taucht eine Frage regelmäßig auf: Wer bekommt im Jahr des Verkaufs die THG-Prämie, der alte oder der neue Halter? Die Antwort ist einfach, hat aber Folgen, die viele überraschen. Hier erfährst du, was beim Verkauf und beim Kauf eines E-Autos gilt.
Die Grundregel: ein Fahrzeug, eine Bescheinigung pro Jahr
Für jedes reine Batterieelektrofahrzeug kann die Strommenge nur einmal pro Jahr angerechnet werden (§ 7 Abs. 4 der 38. BImSchV). Das gilt pro Fahrzeug, nicht pro Person. Es spielt also keine Rolle, wie viele Halter das Auto in diesem Jahr hatte.
Das Umweltbundesamt (UBA) erklärt in seinen FAQ zur 38. BImSchV, wie das bei einem Halterwechsel praktisch läuft:
- Berechtigt sind zunächst alle Personen, auf die das Fahrzeug im laufenden Jahr zugelassen war oder ist.
- Es kommt darauf an, wer zuerst beantragt. Hat ein Dienstleister die Strommenge dem UBA einmal mitgeteilt, lässt sich der Antragsteller für dieses Jahr nicht mehr wechseln (§ 5 Abs. 2 der 38. BImSchV).
- Wurde die Strommenge einem Halter bescheinigt, ist das Fahrzeug für dieses Jahr „verbraucht“. Weitere Anträge anderer Halter lehnt das UBA ab.
- Eine anteilige Aufteilung zwischen altem und neuem Halter gibt es nicht.
Außerdem wird der volle Schätzwert auch dann angerechnet, wenn das Fahrzeug erst im Laufe des Jahres zugelassen oder abgemeldet wurde.
Ein Beispiel
Anna verkauft ihr E-Auto im Mai an Ben. Die Quote für dieses Jahr hatte Anna schon im Februar über ihren Dienstleister beantragt. Ben stellt im Juni ebenfalls einen Antrag. Das UBA lehnt Bens Antrag für dieses Jahr ab, weil für das Fahrzeug bereits eine Strommenge bescheinigt wurde. Ab dem nächsten Jahr ist Ben als Halter berechtigt. Hätte Anna noch nicht beantragt, hätte auch Ben für dieses Jahr eine Bescheinigung bekommen können, wenn seine Mitteilung zuerst beim UBA eingeht.
Du verkaufst dein E-Auto
Vor dem Verkauf
Prüfe, ob die THG-Quote für dein Fahrzeug im laufenden Jahr schon eingereicht wurde. Bei uns siehst du das im Kundenportal, oder du fragst uns per Mail.
Wurde die Quote schon mitgeteilt, musst du den Käufer darüber informieren. Das ist keine Höflichkeit, sondern eine Pflicht: Wird ein Fahrzeug, für das bereits eine Mitteilung erfolgt ist, im selben Jahr auf eine andere Person zugelassen, muss der bisherige Halter die neue Person darüber informieren (§ 7 Abs. 5 der 38. BImSchV). Am einfachsten hältst du das im Kaufvertrag fest, etwa mit dem Satz: „Die THG-Quote für das Jahr … wurde vom Verkäufer bereits beantragt.“
Nach dem Verkauf
Melde den Verkauf bitte sofort, bei uns im Kundenportal über „Fahrzeug verkauft / abgemeldet“. Damit endet dein Mandat für dieses Fahrzeug. Für dich heißt das:
- Quoten, die wir bereits eingereicht oder zur Einreichung übergeben haben, wickeln wir noch ab. Die Prämie dafür bekommst du.
- Noch nicht übergebene Vorgänge für das Fahrzeug stornieren wir.
- Mandate für deine anderen Fahrzeuge laufen unverändert weiter.
- Fährst du schon das nächste E-Auto, stellst du dafür einfach einen neuen Antrag.
Abmeldung
Für die Abmeldung gilt dasselbe wie für den Verkauf. Auch ein Fahrzeug, das im Laufe des Jahres abgemeldet wird, zählt für dieses Jahr mit dem vollen Schätzwert. Wichtig ist nur, dass die Mitteilung rechtzeitig erfolgt.
Du kaufst ein gebrauchtes E-Auto
Frag den Vorbesitzer
Das UBA prüft nicht vorab, ob ein Vorbesitzer die Quote schon beantragt hat, und gibt diese Information auch nicht heraus (UBA-FAQ). Die einzige verlässliche Quelle ist der Verkäufer. Frag deshalb beim Kauf direkt nach und lass dir die Antwort am besten schriftlich geben.
Wenn der Vorbesitzer schon beantragt hat
Dann ist das Fahrzeug für das laufende Jahr verbraucht, und ein weiterer Antrag wird abgelehnt. Deine erste Chance auf eine Prämie ist das nächste Jahr. Du hast zwei Möglichkeiten:
- Du weißt es sicher: Stell deinen Antrag nach unserem Annahmeschluss für das laufende Jahr. Wir ordnen ihn dann automatisch dem nächsten Quotenjahr zu.
- Du bist unsicher: Stell den Antrag sofort. Lehnt das UBA ab, bekommst du für dieses Jahr keine Prämie, aber dir entstehen auch keine Kosten. Dein Mandat läuft im nächsten Jahr automatisch weiter.
Genau aus diesem Grund können wir eine Auszahlung nie garantieren. Ob ein Vorbesitzer schon beantragt hat, erfahren auch wir erst, wenn das UBA entscheidet.
Achte auf den neuen Fahrzeugschein
Nach dem Halterwechsel bekommst du eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I auf deinen Namen. Verwende für deinen Antrag immer diese aktuelle Version. Das UBA bescheinigt nur mit einem Nachweis der aktuellsten Zulassung. Ist ihm für die Fahrzeug-Identifizierungsnummer eine neuere Zulassung bekannt, lehnt es ab.
Sonderfälle
Neuwagen
Bei einem neuen E-Auto kannst du direkt im Jahr der Zulassung beantragen, auch wenn die Zulassung erst im Herbst erfolgt. Entscheidend ist die Frist: Für reine Batterieelektrofahrzeuge muss die Mitteilung bis zum Ablauf des 15. November beim UBA sein (§ 8 Abs. 1 der 38. BImSchV). Bei uns gilt ein früherer Annahmeschluss, damit wir rechtzeitig einreichen können. Aktuell gilt: Anträge, die bis 31. Oktober 2026 bestätigt sind, reichen wir für das Quotenjahr 2026 ein.
Leasing und Dienstwagen
Auch hier zählt allein, wer im Fahrzeugschein als Halter steht. Ist das Leasingfahrzeug auf dich zugelassen, kannst du beantragen. Ist der Arbeitgeber oder die Leasinggesellschaft eingetragen, steht ihnen die Quote zu. Manche Leasingverträge regeln die THG-Quote ausdrücklich, ein Blick in den Vertrag lohnt sich.
Neues Kennzeichen oder Umzug
Bekommst du ohne Halterwechsel einen neuen Fahrzeugschein, zum Beispiel nach einem Umzug, bleibt die Quote bei dir. Bei der nächsten jährlichen Halter-Bestätigung lädst du dann ein Foto des neuen Fahrzeugscheins hoch, denn das UBA bescheinigt nur mit dem Nachweis der aktuellen Zulassung.
Checkliste
- Beim Verkauf: Status im Kundenportal prüfen, Käufer informieren, Verkauf melden.
- Beim Kauf: Vorbesitzer nach der Quote fragen, Antwort festhalten, neuen Fahrzeugschein verwenden.
- Bei neuem Fahrzeugschein: bei der Halter-Bestätigung ein aktuelles Foto hochladen.
- Immer: Pro Fahrzeug und Jahr gibt es nur eine Bescheinigung, wer zuerst beantragt, bekommt sie.
Du hast ein E-Auto gekauft und möchtest dir die Prämie sichern? Stell jetzt deinen Antrag. Für mehrere Fahrzeuge nutzt du unser Flottenformular.



