Ist die THG-Prämie steuerpflichtig? Privat und Gewerbe im Überblick

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Ist die THG-Prämie steuerpflichtig? Privat und Gewerbe im Überblick

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage. Er ist keine Steuerberatung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wie deine Prämie steuerlich zu behandeln ist, klärst du im Zweifel mit deiner Steuerberaterin, deinem Steuerberater oder deinem Finanzamt.

Die THG-Prämie ist Geld, das du jedes Jahr für dein E-Auto bekommst. Da liegt die Frage nahe: Will das Finanzamt etwas davon abhaben? Die Antwort hängt vor allem davon ab, ob dein Fahrzeug privat ist oder zu einem Unternehmen gehört.

Privatpersonen: keine Einkommensteuer

Gehört dein E-Auto zu deinem Privatvermögen, ist die THG-Prämie nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht steuerbar. Du musst sie also nicht versteuern. Das Bundesfinanzministerium hat dazu eine Information zur Steuerpflicht von Prämien aus der THG-Quote veröffentlicht: Bei Privatpersonen unterliegt der Erlös nicht der Einkommensteuer.

Der Hintergrund: Die Prämie lässt sich keiner Einkunftsart zuordnen. Auch ein privates Veräußerungsgeschäft liegt nicht vor, weil du das Recht auf die Quote nicht angeschafft hast. Es entsteht jedes Jahr neu, solange das Fahrzeug auf dich zugelassen ist.

Und die Umsatzsteuer?

Auch Umsatzsteuer fällt bei Privatpersonen nicht an. Wer einmal im Jahr die Quote seines privaten E-Autos überträgt, wird dadurch nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht zum Unternehmer. Es fehlt an einer nachhaltigen Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes. Diese Auffassung haben die Finanzverwaltungen der Länder 2022 bekannt gegeben, zum Beispiel das Finanzministerium Schleswig-Holstein mit einer Kurzinformation vom 11. Mai 2022. Deine Gutschrift weist deshalb keine Umsatzsteuer aus.

Ein Sonderfall: der Empfehlungsbonus

Anders als die THG-Prämie selbst kann ein Bonus für eine Empfehlung als Einkunft aus sonstigen Leistungen gelten. Solche Einkünfte sind nach § 22 Nr. 3 EStG nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 256 Euro betragen haben. Liegst du mit allen sonstigen Leistungen darüber, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Unternehmer und Selbstständige

Einkommen- und Körperschaftsteuer

Gehört das E-Auto zu deinem Betriebsvermögen, ist die Prämie eine Betriebseinnahme und erhöht deinen Gewinn. Das hat das Bundesfinanzministerium in derselben Information klargestellt. Für GmbHs und andere Körperschaften gilt das entsprechend für die Körperschaftsteuer, bei Gewerbebetrieben zusätzlich für die Gewerbesteuer.

Entscheidend ist dabei die Zuordnung des Fahrzeugs: Maßgeblich ist, ob es zum Betriebsvermögen gehört. Bei gemischt genutzten Fahrzeugen klärst du die Zuordnung am besten mit deiner Steuerberatung.

Umsatzsteuer

Überträgt ein Unternehmer die THG-Quote eines Fahrzeugs, das seinem Unternehmen zugeordnet ist, gehört das nach Auffassung der Finanzverwaltung zu seiner unternehmerischen Tätigkeit. Die Übertragung ist dann umsatzsteuerpflichtig, es gilt der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG).

In der Praxis rechnen THG-Dienstleister meist per Gutschrift ab. Dabei stellt nicht du als leistender Unternehmer die Rechnung aus, sondern der Dienstleister als Empfänger der Leistung. Das ist zulässig, wenn es vorher vereinbart wurde. Bei uns ist das Gutschriftverfahren deshalb in den AGB vereinbart, ebenso dein Einverständnis mit Gutschriften als PDF. Die Gutschrift muss als solche bezeichnet sein, und du kannst ihr widersprechen, dann verliert sie die Wirkung einer Rechnung (§ 14 UStG).

Bei uns läuft das so: Die mitgeteilte Prämie ist für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ein Nettobetrag. Wir zahlen die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich und weisen sie in der Gutschrift aus. Die Umsatzsteuer führst du wie gewohnt an dein Finanzamt ab.

Ob bei der THG-Quote die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergehen kann (Reverse-Charge-Verfahren), wird in der Fachliteratur unterschiedlich beurteilt. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums speziell zu dieser Frage gibt es bisher nicht. Wir rechnen deshalb mit ausgewiesener Umsatzsteuer ab. Wenn du dazu Fragen hast, sprich bitte mit deiner Steuerberatung.

Kleinunternehmer

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, weist die Gutschrift keine Umsatzsteuer aus. Seit 2025 gilt: Der Gesamtumsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Die THG-Prämie zählt zu deinem Umsatz. Gib deinen Status bitte im Antrag an, damit wir richtig abrechnen.

Dienstwagen und Leasing

Bei Dienstwagen ist in der Regel der Arbeitgeber als Halter eingetragen. Dann steht ihm die THG-Prämie zu, und er versteuert sie als Betriebseinnahme. Für dich als Arbeitnehmer ergeben sich daraus keine lohnsteuerlichen Folgen, so das Bundesfinanzministerium.

Bei Leasingfahrzeugen entscheidet ebenfalls der Eintrag im Fahrzeugschein. Hast du privat geleast und bist selbst als Halter eingetragen, gilt für dich das, was oben für Privatpersonen steht.

Was du aufbewahren solltest

Für jede Auszahlung bekommst du von uns eine Gutschrift als PDF, die du auch im Kundenportal findest.

  • Privatpersonen: Eine Aufbewahrungspflicht gibt es nicht. Es schadet aber nicht, die Gutschrift abzulegen.
  • Unternehmer: Gutschriften sind Buchungsbelege. Nach § 147 Abs. 3 der Abgabenordnung sind Buchungsbelege derzeit acht Jahre aufzubewahren, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre.

Häufige Fragen in Kürze

Was steht auf meiner Gutschrift?

Die Gutschrift enthält unter anderem Name und Anschrift, das Fahrzeug, das Quotenjahr und den Betrag. Bei Unternehmern kommen die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dazu und, je nach Status, die ausgewiesene Umsatzsteuer oder ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Die Angabe „Gutschrift“ ist Pflicht (§ 14 Abs. 4 UStG).

Mein steuerlicher Status ändert sich. Was nun?

Wechselst du zum Beispiel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung oder ordnest du ein Fahrzeug deinem Unternehmen zu, sag uns bitte vor der nächsten Auszahlung Bescheid. Wir rechnen dann entsprechend ab.

Ändert die Gesetzesnovelle 2026 etwas an der Steuer?

Das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote regelt die Höhe der Quote und die Anrechnung von Strom, nicht die Besteuerung der Prämie. An der steuerlichen Einordnung, wie sie oben beschrieben ist, ändert es nach unserem Kenntnisstand nichts.

Kurz zusammengefasst

  • Privates E-Auto: keine Einkommensteuer, keine Umsatzsteuer auf die THG-Prämie.
  • E-Auto im Betriebsvermögen: Betriebseinnahme, bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.
  • Kleinunternehmer: Prämie ohne Umsatzsteuer.
  • Dienstwagen: Die Prämie steht dem Halter zu, meist dem Arbeitgeber.

Noch einmal der Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung. Die Rechtslage kann sich ändern, und dein Einzelfall kann anders zu beurteilen sein. Sprich bei Unsicherheiten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Du möchtest deine Prämie beantragen? Hier geht es zum Antrag. Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen nutzen unser Flottenformular.

THG-Prämie für dein E-Auto beantragen

Foto vom Fahrzeugschein hochladen, Daten eingeben, fertig. Vor der Einreichung nennen wir dir die Prämie für das Quotenjahr, du kannst 14 Tage lang widersprechen. Für dich fallen keine Kosten an.