2026 hat der Bundestag die THG-Quote neu geregelt. Die Pflicht für die Mineralölwirtschaft, Treibhausgase zu mindern, steigt deutlich, und für Busse und schwere Lkw gibt es eine neue Sonderregel. Was bedeutet das für dich als E-Auto-Fahrer ab dem Quotenjahr 2027? Wir fassen die Änderungen zusammen und sagen dir auch, was gleich bleibt.
Das neue Gesetz im Überblick
Der Bundestag hat das „Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ am 23. April 2026 beschlossen (Bundestag, Textarchiv). Es stammt vom 1. Juni 2026, steht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 163 und ist am 7. Juni 2026 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz setzt Deutschland die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) für den Verkehr um (Gesetzentwurf, Drucksache 21/4083).
Für E-Auto-Fahrer sind vor allem drei Punkte wichtig: die höhere Quote, die Verlängerung der Dreifachanrechnung von Ladestrom und der neue Faktor 4 für Busse und schwere Lkw.
Die Quote steigt deutlich
Die Minderungspflicht steht in § 37a Abs. 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die neuen Werte im Überblick:
- 2026: 12 Prozent
- 2027: 17,5 Prozent
- 2028: 19,5 Prozent
- 2030: 26,5 Prozent
- 2035: 41 Prozent
- 2040: 65 Prozent
Der Regierungsentwurf hatte niedrigere Werte vorgesehen, für 2040 zum Beispiel 59 Prozent. Der Umweltausschuss hat die Werte angehoben, der Bundestag ist dem gefolgt (Beschlussempfehlung, Drucksache 21/5530). Auch der Zoll, der die Einhaltung der Quote überwacht, führt die neuen Werte bereits auf seiner Seite zur Quotenhöhe.
Was die höhere Quote bedeutet
Von 12 auf 17,5 Prozent in einem Jahr: Die quotenpflichtigen Unternehmen müssen 2027 deutlich mehr Treibhausgase einsparen als 2026. Dafür brauchen sie mehr Erfüllungsoptionen, etwa Biokraftstoffe, erneuerbaren Wasserstoff oder bescheinigten Ladestrom. Mehr Nachfrage heißt aber nicht automatisch eine höhere Prämie. Wie viel eine THG-Quote wert ist, hängt auch davon ab, wie viele andere Erfüllungsoptionen auf den Markt kommen. Eine verlässliche Prognose für die Prämie 2027 gibt es deshalb nicht.
Dreifachanrechnung für Ladestrom bleibt bis 2034
Strom, der in Elektrofahrzeugen genutzt wird, zählt bei der Berechnung der Quote dreifach. Das bleibt so. Nach dem neu gefassten § 5 Abs. 3 der 38. BImSchV gilt:
- Faktor 3 ab 2024, also auch 2027 bis einschließlich 2034
- Faktor 2 ab 2035
- Faktor 1 ab 2036
Der Regierungsentwurf hatte eine frühere Absenkung geplant, schon ab 2032 auf 2,5 und ab 2035 auf 1. Der Bundestag hat diese Absenkung um mehrere Jahre nach hinten verschoben. Begründet wird das mit den kommenden Anpassungen der EU-Flottenzielwerte für Fahrzeuge (Drucksache 21/5530). Für dich als Pkw-Fahrer heißt das: An der Anrechnung deines Ladestroms ändert sich bis 2034 nichts.
Neu: Faktor 4 für E-Busse und schwere E-Lkw
Ganz neu ist eine Sonderregel für schwere Fahrzeuge. Für reine Batterieelektrofahrzeuge der Klassen M3 (Busse) und N3 (Lkw über 12 Tonnen) wird der Strom ab 2027 mit dem Faktor 4 multipliziert (§ 7 Abs. 6 der 38. BImSchV). Ab 2035 sinkt der Faktor schrittweise: 3,5 ab 2035, 3 ab 2036, 2,5 ab 2037, 2 ab 2038, 1,5 ab 2039 und 1 ab 2040.
Der Gesetzgeber will damit die Elektrifizierung von Bussen und Lkw besonders unterstützen. Zusammen mit den ohnehin hohen Schätzwerten für diese Klassen, 72.000 kWh für Busse und 33.400 kWh für N3-Lkw, wird für ein solches Fahrzeug ein Vielfaches der Menge eines Pkw angerechnet. Für Unternehmen mit E-Bussen oder schweren E-Lkw lohnt sich ein genauer Blick, mehr dazu in unserem Ratgeber für Firmenflotten.
Was für dich gleich bleibt
Das Verfahren für private E-Autos ändert das Gesetz nicht. Die Pauschale über den Schätzwert bleibt, und auch sonst gilt weiter:
- Einmal pro Jahr und Fahrzeug: Der Schätzwert wird für jedes Fahrzeug nur einmal pro Jahr bescheinigt (§ 7 Abs. 4 der 38. BImSchV).
- Schätzwert für Pkw: Für Pkw gilt weiterhin der Wert aus der Bekanntmachung von 2023: 2.000 kWh pro Jahr. Die Werte werden jährlich überprüft.
- Frist: Die Mitteilung an das UBA muss bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Jahres eingehen (§ 8 Abs. 1 der 38. BImSchV).
- Halter: Berechtigt ist, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Nachweis ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Weitere Änderungen, die du kennen solltest
Das UBA erhebt Gebühren
Seit dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt Gebühren für die Entscheidung über mitgeteilte Strommengen. Der Rahmen liegt laut UBA zwischen 94,60 Euro und 6.500 Euro je Antrag, je nach Verwaltungsaufwand. Die Gebühr zahlt, wer den Antrag stellt, also in der Regel der Dienstleister. Bei uns tragen wir diese Gebühren, dir entstehen dadurch keine Kosten.
Unvollständige Mitteilungen werden abgelehnt
Neu in der Verordnung steht ausdrücklich: Unvollständige Mitteilungen lehnt das UBA ab (§ 8 der 38. BImSchV). Umso wichtiger ist ein gut lesbarer Fahrzeugschein.
Der Strommix-Wert
Das UBA gibt jedes Jahr bis Ende Oktober bekannt, wie hoch die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen des Stroms in Deutschland im folgenden Jahr angesetzt werden (UBA-FAQ). Für 2026 sind es 119 Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Gigajoule (Bundesanzeiger). Dieser Wert fließt in die Berechnung ein, wie viel Treibhausgasminderung für ein Fahrzeug bescheinigt wird.
Was heißt das für deine Prämie 2027?
Ehrlich gesagt: Wie hoch die Prämie 2027 ausfällt, weiß heute niemand sicher. Die höhere Quote spricht für mehr Nachfrage, der Marktpreis hängt aber von vielen Faktoren ab. Wir arbeiten deshalb so:
- Auf unserer Website zeigen wir einen aktuellen Richtwert, für Pkw derzeit ca. 350 €.
- Vor jeder Einreichung teilen wir dir die verbindliche Prämie für das Quotenjahr per Mail mit.
- Du hast 14 Tage Zeit zu widersprechen. Dann reichen wir für dieses Jahr nicht ein, und du kannst frei über deine Quote verfügen.
Mit einem Dauermandat musst du für 2027 nichts Neues beantragen. Anfang des Jahres fragen wir dich per Mail, ob du noch Halter bist, und ein Klick genügt. Anträge, die nach unserem Annahmeschluss eingehen, ordnen wir automatisch dem nächsten Quotenjahr zu.
Du bist noch nicht dabei? Stell jetzt deinen Antrag, dann bist du für die kommenden Quotenjahre automatisch dabei. Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen nutzen unser Flottenformular.



