Wer ein reines Elektroauto fährt, kann jedes Jahr Geld dafür bekommen. Das Geld kommt nicht vom Staat, sondern von Unternehmen, die Benzin und Diesel verkaufen. Klingt seltsam? Dahinter steckt ein gesetzlicher Mechanismus: die THG-Quote. Hier erfährst du, wie sie funktioniert, warum dein E-Auto dabei zählt und was du tun musst, um mitzumachen.
Was ist die THG-Quote?
THG steht für Treibhausgase. Unternehmen, die in Deutschland Kraftstoffe in Verkehr bringen, also vor allem die Mineralölwirtschaft, müssen die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz senken. Diese Pflicht steht in § 37a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Für 2026 liegt die Quote bei 12 Prozent, für 2027 bei 17,5 Prozent, und bis 2040 steigt sie schrittweise auf 65 Prozent.
Um die Quote zu erfüllen, haben die Unternehmen mehrere Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel Biokraftstoffe beimischen oder erneuerbaren Wasserstoff einsetzen. Eine weitere Möglichkeit ist Strom, der in Elektrofahrzeugen genutzt wird. Und genau hier kommst du ins Spiel.
Warum dein E-Auto dabei zählt
Wer elektrisch fährt, verbraucht keinen fossilen Kraftstoff. Die eingesparten Emissionen dürfen sich die quotenpflichtigen Unternehmen anrechnen lassen. Die Details regelt die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV). Damit sich das lohnt, wird Ladestrom bei der Berechnung derzeit mit dem Faktor 3 multipliziert. Nach der aktuellen Fassung der Verordnung bleibt es bis einschließlich 2034 bei diesem Faktor.
Der Schätzwert: wie viel Strom angerechnet wird
Wie viel Strom du tatsächlich zu Hause oder beim Arbeitgeber lädst, lässt sich nicht exakt messen. Deshalb gibt es pauschale Schätzwerte pro Fahrzeug und Jahr. Das Bundesumweltministerium hat sie im Bundesanzeiger bekannt gemacht:
- Pkw und alle Fahrzeuge ohne eigenen Wert: 2.000 kWh
- leichte Nutzfahrzeuge (N1): 3.000 kWh
- schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N2: 20.600 kWh
- schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N3: 33.400 kWh
- Busse (M3): 72.000 kWh
Die Werte werden laut Bekanntmachung jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Für dich heißt das: Es ist egal, ob du viel oder wenig fährst und wo du lädst. Angerechnet wird der Schätzwert deiner Fahrzeugklasse.
Du giltst als Ladepunktbetreiber
Rechtlich gilt beim Laden außerhalb öffentlicher Ladesäulen die Person als Ladepunktbetreiber, auf die das reine Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist (§ 7 Abs. 1 der 38. BImSchV). Das ist der Halter, der im Fahrzeugschein steht. Du brauchst also keine eigene Wallbox, um mitzumachen.
Wer zahlt dir das Geld?
Das Umweltbundesamt (UBA) zahlt nichts aus. Es prüft die Anträge und bescheinigt die Strommengen und die daraus berechneten Emissionen. So beschreibt es das UBA selbst in seinen FAQ zur 38. BImSchV. Das Geld kommt von den quotenpflichtigen Unternehmen, die die bescheinigten Mengen kaufen.
Theoretisch kannst du dir die Strommenge selbst bescheinigen lassen. In der Praxis schließen Mineralölkonzerne aber kaum Einzelverträge über so kleine Mengen. Deshalb sieht die Verordnung das sogenannte Pooling vor: Du bestimmst einen Dienstleister, der die Mengen vieler Fahrzeuge sammelt, beim UBA bescheinigen lässt und an einen Quotenverpflichteten verkauft. Diese Bestimmung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel online (§ 5 Abs. 2 der 38. BImSchV).
Für solche Dienstleister gilt eine Besonderheit: Sie dürfen in einem Jahr nur dann mehrmals beim UBA einreichen, wenn die jeweils vorige Mitteilung mindestens 500 Megawattstunden umfasst hat (§ 8 Abs. 1 der 38. BImSchV). Das entspricht rund 250 Pkw. Deshalb sammeln Dienstleister zunächst genügend Fahrzeuge, bevor sie einreichen, und es kann einige Zeit dauern, bis dein Fahrzeug an der Reihe ist. Seit April 2026 erhebt das UBA zudem Gebühren für seine Entscheidungen; bei uns tragen wir diese Gebühren.
Vom Fahrzeugschein zur Prämie
- Du bestimmst einen Dienstleister als sogenannten Dritten. Pro Halter und Jahr ist nur ein Dritter möglich.
- Der Dienstleister bündelt dein Fahrzeug mit vielen anderen und reicht die Daten beim UBA ein. Als Nachweis dient eine Kopie der Vorderseite deiner Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Das UBA prüft und bescheinigt die Strommenge und die eingesparten Treibhausgase.
- Die Bescheinigung wird an ein quotenpflichtiges Unternehmen übertragen, das dafür bezahlt.
- Du bekommst deine Prämie ausgezahlt.
Für reine Batterieelektrofahrzeuge gilt eine feste Frist: Die Mitteilung an das UBA muss bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Jahres eingehen (§ 8 Abs. 1 der 38. BImSchV). Für vergangene Jahre ist keine Mitteilung mehr möglich. Dienstleister setzen deshalb meist einen früheren Annahmeschluss, damit sie rechtzeitig einreichen können.
Einmal pro Jahr und Fahrzeug
Der Schätzwert wird für jedes Fahrzeug nur einmal pro Jahr angerechnet, ganz gleich, wie viele Halter es in diesem Jahr hatte (§ 7 Abs. 4 der 38. BImSchV). Wird dein Auto erst im Laufe des Jahres zugelassen, zählt trotzdem der volle Schätzwert. Wechselt das Fahrzeug im Jahr den Halter, bekommt die Bescheinigung, wer zuerst beantragt. Alle späteren Anträge für dieses Fahrzeug lehnt das UBA ab. Was das beim Kauf oder Verkauf bedeutet, erklären wir im Ratgeber zum Halterwechsel.
Wie viele machen mit?
Mehr als eine Million Elektrofahrzeuge sind dabei, aber längst nicht alle. Für das Jahr 2025 hat das UBA für rund 1,26 Millionen reine Batterieelektrofahrzeuge einen Schätzwert bescheinigt. Das entspricht laut UBA-Statistik etwa 58 Prozent der berechtigten Fahrzeuge. Für gut vier von zehn berechtigten Fahrzeugen wurde die Quote für 2025 also nicht genutzt.
Wie hoch ist die Prämie?
Eine staatlich festgelegte Prämie gibt es nicht. Der Preis für THG-Quoten bildet sich am Markt, aus Angebot und Nachfrage. Er hängt unter anderem davon ab, wie viele Erfüllungsoptionen den quotenpflichtigen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehen. Deshalb kann die Prämie von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen.
Unser aktueller Richtwert für Pkw liegt bei ca. 350 €. Verbindlich ist bei uns die Prämie, die wir dir vor jeder Einreichung per Mail mitteilen. Passt sie dir nicht, kannst du innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Eine Auszahlung können wir nicht garantieren, etwa wenn für dein Fahrzeug im selben Jahr schon jemand anderes die Quote beantragt hat.
Was du zum Mitmachen brauchst
- ein reines Batterieelektrofahrzeug, erkennbar am Code 0004 im Feld 10 des Fahrzeugscheins, also keinen Hybrid und keinen Plug-in-Hybrid
- ein zulassungspflichtiges Fahrzeug: 45-km/h-Roller, Leichtkrafträder und S-Pedelecs sind zulassungsfrei und deshalb ausgeschlossen
- eine Zulassung in Deutschland auf deinen Namen oder deine Firma
- ein gut lesbares Foto der Vorderseite deines Fahrzeugscheins
- deine IBAN für die Auszahlung
- keinen anderen Antrag für dein Fahrzeug im selben Jahr
Fazit
Die THG-Quote verpflichtet die Mineralölwirtschaft, Emissionen zu senken. Dein E-Auto hilft ihr dabei, und dafür bekommst du Geld. Der Aufwand ist klein: Halter sein, Fahrzeugschein fotografieren, Dienstleister bestimmen. Mit einem Dauermandat musst du dich nicht einmal jedes Jahr neu darum kümmern.
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