FAQ

Hier findest du Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen: wer mitmachen kann, wie die Prämie zustande kommt, was mit deinen Daten passiert und wie du kündigst. Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns an benjamin.pitzer@mediaempire.de.

Wer kann die THG-Prämie beantragen?

Jede Person und jedes Unternehmen, auf die ein reines Elektroauto in Deutschland zugelassen ist. Entscheidend ist der Halter, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld C.1 steht. Wir nehmen Pkw (M1), Nutzfahrzeuge (N1, N2, N3) und Busse (M3) an. Zulassungsfreie Fahrzeuge wie 45-km/h-Roller, Leichtkrafträder oder S-Pedelecs sind gesetzlich ausgeschlossen.

Bekomme ich die Prämie auch für einen Hybrid oder Plug-in-Hybrid?

Nein. Die Anrechnung über den pauschalen Strom-Schätzwert gibt es nach der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung nur für reine Batterieelektrofahrzeuge. Hybride, auch Plug-in-Hybride, sowie Benziner, Diesel, Gas- und Wasserstofffahrzeuge sind ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Code 0004 im Feld 10 des Fahrzeugscheins, im Feld P.3 steht dann „Elektro“. Ein E-Kennzeichen allein reicht nicht, denn das bekommen auch Plug-in-Hybride.

Was kostet mich das?

Nichts. Für dich fallen keine Kosten an, auch nicht, wenn das Umweltbundesamt einen Antrag ablehnt. Die Gebühren, die das UBA seit April 2026 für die Bescheinigung erhebt, tragen wir. Unsere Vergütung ist in der Prämie bereits berücksichtigt: Du bekommst den Betrag, den wir dir vor der Einreichung mitteilen.

Wie hoch ist die Prämie?

Unser aktueller Richtwert für Pkw liegt bei ca. 350 €. Für Nutzfahrzeuge und Busse gelten eigene Richtwerte, weil für sie höhere Strommengen angesetzt werden. Verbindlich ist die Prämie, die wir dir vor der Einreichung per Mail mitteilen.

Warum nennt ihr keine feste Prämie?

Der Preis für THG-Quoten bildet sich am Markt und kann sich im Lauf des Jahres deutlich ändern. Statt einen Betrag Monate im Voraus festzuschreiben, teilen wir dir vor jeder Einreichung die Prämie für das Quotenjahr mit. Passt sie dir nicht, kannst du innerhalb von 14 Tagen widersprechen, dann reichen wir für dieses Jahr nicht ein.

Ist die Auszahlung garantiert?

Nein, und das sagen wir offen. Das Umweltbundesamt bescheinigt pro Fahrzeug und Jahr nur einmal. Hat zum Beispiel der Vorbesitzer für dieses Jahr schon beantragt, lehnt das UBA ab, und es gibt für dieses Jahr keine Prämie. Kosten entstehen dir dadurch nicht.

Wie läuft das ab?

Du fotografierst deinen Fahrzeugschein, gibst deine Daten und deine IBAN ein und bestätigst deine E-Mail-Adresse. Wir prüfen den Antrag und bestätigen dir das Mandat. Vor der Einreichung teilen wir dir die Prämie mit, danach geht die Quote über unseren Partner an das Umweltbundesamt, und nach der Bescheinigung überweisen wir dein Geld. Alle Schritte im Detail: So funktioniert’s.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Zuerst bündeln wir dein Fahrzeug mit vielen anderen, denn wir dürfen pro Jahr erst dann erneut einreichen, wenn die vorige Einreichung mindestens 500 Megawattstunden umfasst hat. Danach bearbeitet das Umweltbundesamt die Anträge der Reihe nach und sagt keine feste Bearbeitungszeit zu. Sobald das UBA bescheinigt hat und die Zahlung des Quotenkäufers bei uns eingegangen ist, überweisen wir in der Regel innerhalb von 30 Tagen. Über jeden Schritt informieren wir dich per Mail.

Was muss ich beim Foto vom Fahrzeugschein beachten?

Fotografiere die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I ohne Schutzhülle auf einem hellen, ruhigen Untergrund. Alle vier Ecken müssen zu sehen sein, und Halter, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Zulassungsdaten und Fahrzeugklasse müssen gut lesbar sein. Unser Formular hilft dir beim Zuschnitt und prüft die Schärfe. Weitere Tipps findest du im Ratgeber.

Mein Auto ist geleast oder ein Dienstwagen. Wer bekommt die Prämie?

Entscheidend ist, wer im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist (Feld C.1). Bist du dort eingetragen, kannst du die Prämie beantragen. Ist es dein Arbeitgeber oder die Leasinggesellschaft, steht ihnen die Prämie zu. Schau bei Leasing auch in deinen Vertrag, manche Verträge regeln die THG-Quote ausdrücklich.

Was passiert, wenn ich mein E-Auto verkaufe?

Melde den Verkauf bitte sofort, am einfachsten im Kundenportal. Dein Mandat für dieses Fahrzeug endet dann, bereits eingereichte Quoten wickeln wir noch ab. Wurde die Quote für das laufende Jahr schon eingereicht, musst du den Käufer darüber informieren, so schreibt es § 7 Abs. 5 der 38. BImSchV vor.

Muss ich jedes Jahr neu beantragen?

Nein. Dein Mandat gilt jedes Jahr automatisch weiter. Zu Beginn des Quotenjahres fragen wir dich per Mail, ob du noch Halter bist. Wäre dein letztes Foto vom Fahrzeugschein bei der Einreichung älter als zwölf Monate (das ist meist der Fall) oder hat sich etwas geändert, lädst du dabei ein aktuelles Foto hoch, denn das UBA verlangt spätestens nach einem Jahr eine aktuelle Kopie. Ohne Bestätigung reichen wir für das Jahr nicht ein.

Wie kann ich kündigen?

Jederzeit und ohne Frist, über die Schaltfläche Verträge hier kündigen oder per E-Mail. Du bekommst sofort eine Eingangsbestätigung. Die Kündigung gilt für die Zukunft; Quoten, die wir bereits eingereicht haben, zahlen wir dir noch aus.

Kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Ja. Als Verbraucher kannst du deinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Am einfachsten geht das online über Vertrag widerrufen. Alle Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.

Ich bin Unternehmer. Bekomme ich die Umsatzsteuer dazu?

Ja, wenn deine Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Dann ist die mitgeteilte Prämie ein Nettobetrag, und wir zahlen die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich; abgerechnet wird per Gutschrift. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG bekommst du die Prämie ohne Umsatzsteuer. Gib deinen Status bitte im Antrag an.

Ich habe mehrere Fahrzeuge. Wie geht das?

Für Fuhrparks gibt es unser Flottenformular. Du lädst eine Halterliste nach unserer Excel-Vorlage und die Scans der Zulassungsbescheinigungen hoch. Wir prüfen jedes Fahrzeug von Hand und bestätigen dir die angenommenen Fahrzeuge per Mail. Für einzelne Fahrzeuge kannst du auch das normale Antragsformular nutzen.

Was passiert mit meinem Fahrzeugschein-Foto und meinen Daten?

Wir speichern das Foto verschlüsselt und lesen es nach deiner E-Mail-Bestätigung automatisch aus, dafür nutzen wir den KI-Dienst Claude von Anthropic. Weitergegeben werden nur die nötigen Angaben an unseren Quotenkäufer und das Umweltbundesamt. Kopien, die wir für eine Einreichung verwendet haben, müssen wir drei Jahre aufbewahren; alle übrigen Fotos löschen wir 90 Tage nach dem Ende des Mandats. Alles Weitere steht in der Datenschutzerklärung.

Wie funktioniert der Empfehlungsbonus?

Mit der Mandatsbestätigung bekommst du einen persönlichen Empfehlungslink, den du auch im Kundenportal findest. Macht jemand über deinen Link mit, bekommst du 10,00 €, sobald diese Person ihre erste Prämie erhalten hat. Den Bonus überweisen wir auf dein hinterlegtes Konto.

Bis wann kann ich für dieses Jahr beantragen?

Das Umweltbundesamt nimmt Mitteilungen für reine E-Autos nur bis zum 15. November des jeweiligen Jahres an. Damit wir rechtzeitig einreichen können, gilt bei uns ein früherer Annahmeschluss: Anträge, die bis 31. Oktober 2026 bestätigt sind, reichen wir für das Quotenjahr 2026 ein. Spätere Anträge ordnen wir automatisch dem nächsten Quotenjahr zu.

Ich habe ein neues E-Auto zugelassen. Kann ich sofort beantragen?

Ja, sobald du die Zulassungsbescheinigung Teil I hast. Auch wenn das Auto erst im Lauf des Jahres zugelassen wurde, wird für dieses Jahr der volle Schätzwert angerechnet. Beachte nur unseren Annahmeschluss: Anträge, die bis 31. Oktober 2026 bestätigt sind, zählen für das Quotenjahr 2026.

Der Vorbesitzer hat für dieses Jahr schon beantragt. Was nun?

Dann ist dein Fahrzeug für dieses Jahr beim Umweltbundesamt verbraucht, denn pro Fahrzeug und Jahr gibt es nur eine Bescheinigung. Das UBA gibt vorab keine Auskunft darüber, frag also beim Kauf den Vorbesitzer. Weißt du das sicher, stell deinen Antrag am besten nach unserem Annahmeschluss für das laufende Jahr, dann ordnen wir ihn automatisch dem nächsten Quotenjahr zu. Bist du unsicher, kannst du trotzdem sofort beantragen: Lehnt das UBA ab, entstehen dir keine Kosten, und ab dem nächsten Jahr läuft dein Mandat automatisch.

Muss ich die Prämie versteuern?

Für Privatpersonen ist die Prämie nach Auskunft der Finanzverwaltung nicht einkommensteuerpflichtig. Gehört das Fahrzeug zu einem Betriebsvermögen, ist die Prämie eine Betriebseinnahme. Das ist keine Steuerberatung; im Zweifel frag bitte deine Steuerberatung. Mehr dazu im Ratgeber.